Wenn du als Angestellter krank wirst, zahlt dein Arbeitgeber dir maximal 6 Wochen volles Gehalt weiter (§3 EFZG). Danach übernimmt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse – aber nur bis zu einem gedeckelten Höchstbetrag von 128,63 € pro Kalendertag (2025, §47 SGB V).
Bist du privat krankenversichert, zahlt nach Woche 6 niemand weiter – weder Kasse noch Arbeitgeber. Als Selbstständige bist du sogar ab Tag 1 ohne Einkommen, wenn du keinen Wahltarif oder keine Krankentagegeldversicherung hast.
Krankentagegeld schließt genau diese Lücke: ein vereinbarter Tagessatz, der bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit ausgezahlt wird – steuerfrei nach §3 Nr. 1a EStG (Progressionsvorbehalt beachten).