Lohnlücke berechnen

Was dir nach 6 Wochen wirklich fehlt

Die Lohnfortzahlung nach §3 EFZG endet nach 42 Tagen. Was dann kommt, hängt davon ab, ob du gesetzlich oder privat versichert bist – und wie hoch dein Einkommen ist. Wir rechnen drei typische Fälle durch.

Warum entsteht eine Lücke?

Dein Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dir bei Krankheit für maximal 6 Wochen (42 Tage) dein volles Gehalt weiterzuzahlen (§3 EFZG). Bist du ab Tag 43 noch arbeitsunfähig, endet diese Pflicht.

Was dann kommt, hängt von deiner Krankenversicherung ab. Gesetzlich Versicherte bekommen Krankengeld – aber gedeckelt auf 128,63 € pro Tag (2025), das sind rund 3.860 € brutto im Monat. Wer mehr verdient, hat ab Tag 43 sofort weniger Geld.

Privat Versicherte bekommen aus ihrer PKV keinen Lohnersatz. Ohne Krankentagegeld fehlt ab Tag 43 schlicht alles. Selbstständige haben meist gar keine Lohnfortzahlung und stehen ohne Wahltarif oder KTG bereits ab Tag 1 ohne Einkommen da.

§3 EFZG Lohnfortzahlung 42 Tage

Pflicht des Arbeitgebers bei Angestellten mit ungekündigtem Arbeitsverhältnis.

§47 SGB V Krankengeld max. 128,63 €/Tag

2025 gedeckelt – entspricht der Beitrags­bemessungsgrenze 5.512,50 €/Monat.

§192 VVG Krankentagegeld als Verdienst­ausfall­ersatz

Auszahlung des vereinbarten Tagessatzes bei ärztlich bestätigter AU.

Rechenbeispiel

GKV-Angestellter, 5.000 € Brutto

Stefan, 40, Angestellter mit 5.000 € Brutto im Monat, gesetzlich versichert, Familie mit zwei Kindern.

Annahmen

  • 5.000 € Brutto pro Monat = rund 3.100 € Netto (Steuerklasse 4, kirchen­steuerpflichtig)
  • 60.000 € Brutto pro Jahr liegen unter der Beitragsbemessungsgrenze 2025 (66.150 €/Jahr)
  • Nach 6 Wochen greift das GKV-Krankengeld (§47 SGB V): 70 % Brutto, höchstens 90 % Netto, gedeckelt auf 128,63 €/Tag 2025
Monatswert Ohne Krankentagegeld Mit Krankentagegeld (Beispiel 60 € Tag ab Tag 43)*
Brutto 5.000 € 5.000 €
Netto in gesunden Monaten ca. 3.100 € ca. 3.100 €
Lohnfortzahlung Wochen 1–6 (§3 EFZG) ca. 3.100 € netto ca. 3.100 € netto
GKV-Krankengeld ab Tag 43 ca. 2.800 € netto (max. 90 % Netto) ca. 2.800 € netto
Krankentagegeld ab Tag 43 (60 €/Tag × 30) 0 € ca. 1.800 €*
Gesamtleistung ab Tag 43 (Monat) ca. 2.800 € ca. 4.600 €*

Brutto

Ohne Krankentagegeld
5.000 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 60 € Tag ab Tag 43)*
5.000 €

Netto in gesunden Monaten

Ohne Krankentagegeld
ca. 3.100 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 60 € Tag ab Tag 43)*
ca. 3.100 €

Lohnfortzahlung Wochen 1–6 (§3 EFZG)

Ohne Krankentagegeld
ca. 3.100 € netto
Mit Krankentagegeld (Beispiel 60 € Tag ab Tag 43)*
ca. 3.100 € netto

GKV-Krankengeld ab Tag 43

Ohne Krankentagegeld
ca. 2.800 € netto (max. 90 % Netto)
Mit Krankentagegeld (Beispiel 60 € Tag ab Tag 43)*
ca. 2.800 € netto

Krankentagegeld ab Tag 43 (60 €/Tag × 30)

Ohne Krankentagegeld
0 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 60 € Tag ab Tag 43)*
ca. 1.800 €*

Gesamtleistung ab Tag 43 (Monat)

Ohne Krankentagegeld
ca. 2.800 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 60 € Tag ab Tag 43)*
ca. 4.600 €*
Monatliche Lücke ca. 300 € unter Netto (ohne KTG)
6-Monats-Lücke ca. 1.800 € kumuliert (ohne KTG, 6 Monate AU nach Ende EFZG)

Fazit: Die Netto-Lücke ist spürbar, aber überschaubar – solange du unter der Beitrags­bemessungs­grenze verdienst. Ein Tagessatz von 40–60 € pro Tag gleicht sie aus. Wichtig: Bereicherungs­verbot (§200 VVG) beachten, der Tagessatz plus Krankengeld darf dein Netto nicht übersteigen.

Beiträge sind tarifabhängig. Endpreis individuell nach Alter, Gesundheit und Berufsgruppe. Die genannten Werte sind unverbindliche Beispiele.

Rechenbeispiel

PKV-Angestellter, 8.000 € Brutto

Markus, 42, Senior IT-Consultant, 140.000 €/Jahr, privat vollversichert, verheiratet, zwei Kinder.

Annahmen

  • 8.000 € Brutto pro Monat (Jahresbrutto ca. 96.000 €, tatsächlich mit Bonus 140.000 €)
  • Netto rund 4.800 € pro Monat (Steuerklasse 4, kirchensteuerpflichtig, PKV-Beitrag abgezogen)
  • Privat Vollversicherte erhalten ab Woche 7 keinerlei Lohnersatz – weder aus PKV noch aus GKV
Monatswert Ohne Krankentagegeld Mit Krankentagegeld (Beispiel 180 € Tag ab Tag 43)*
Brutto 8.000 € 8.000 €
Netto in gesunden Monaten ca. 4.800 € ca. 4.800 €
Lohnfortzahlung Wochen 1–6 (§3 EFZG) ca. 4.800 € netto ca. 4.800 € netto
GKV-Krankengeld ab Tag 43 0 € 0 €
Krankentagegeld ab Tag 43 (180 €/Tag × 30) 0 € ca. 5.400 €*
Gesamtleistung ab Tag 43 (Monat) 0 € ca. 5.400 €*

Brutto

Ohne Krankentagegeld
8.000 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 180 € Tag ab Tag 43)*
8.000 €

Netto in gesunden Monaten

Ohne Krankentagegeld
ca. 4.800 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 180 € Tag ab Tag 43)*
ca. 4.800 €

Lohnfortzahlung Wochen 1–6 (§3 EFZG)

Ohne Krankentagegeld
ca. 4.800 € netto
Mit Krankentagegeld (Beispiel 180 € Tag ab Tag 43)*
ca. 4.800 € netto

GKV-Krankengeld ab Tag 43

Ohne Krankentagegeld
0 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 180 € Tag ab Tag 43)*
0 €

Krankentagegeld ab Tag 43 (180 €/Tag × 30)

Ohne Krankentagegeld
0 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 180 € Tag ab Tag 43)*
ca. 5.400 €*

Gesamtleistung ab Tag 43 (Monat)

Ohne Krankentagegeld
0 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 180 € Tag ab Tag 43)*
ca. 5.400 €*
Monatliche Lücke ca. 4.800 € (volles Netto – ohne KTG steht nichts zur Verfügung)
6-Monats-Lücke ca. 28.800 € kumuliert (ohne KTG, 6 Monate AU nach Ende EFZG)

Fazit: Für PKV-Angestellte ist Krankentagegeld nicht optional, sondern existenziell. Ohne Vertrag stehst du ab Tag 43 komplett ohne Einkommen da. Dynamische Anpassung und Nachversicherungs­garantie sind Pflicht-Merkmale, damit dein Tagessatz mit dem Gehalt mitwächst.

Beiträge sind tarifabhängig. Endpreis individuell nach Alter, Gesundheit und Berufsgruppe. Die genannten Werte sind unverbindliche Beispiele.

Rechenbeispiel

Selbstständig GKV freiwillig, 4.000 € Brutto

Lena, 35, selbstständige Grafikdesignerin, Solo, freiwillig gesetzlich versichert, kein Wahltarif Krankengeld.

Annahmen

  • 4.000 € Brutto Gewinn pro Monat (ca. 48.000 € Gewinn/Jahr)
  • Netto ca. 2.800 € pro Monat nach Steuer und Sozial­versicherung
  • Ohne Wahltarif Krankengeld zahlt die GKV erst ab Tag 43 (§ 44 ff. SGB V in Kombination mit § 46 SGB V für freiwillig Versicherte ohne Wahltarif)
  • Als Selbstständige gibt es keine Lohnfortzahlung nach EFZG – das Einkommen fehlt ab Tag 1
Monatswert Ohne Krankentagegeld Mit Krankentagegeld (Beispiel 90 € Tag ab Tag 22)*
Brutto-Gewinn 4.000 € 4.000 €
Netto in gesunden Monaten ca. 2.800 € ca. 2.800 €
Einkommen Tage 1–21 bei AU 0 € 0 €
Krankentagegeld ab Tag 22 (90 €/Tag × 21 bis Ende Monat) 0 € ca. 1.890 €*
GKV-Krankengeld ab Tag 43 ca. 1.600 € (ohne Wahltarif: nur wenn Mitgliedschaft mit Krankengeld) ca. 1.600 €
Gesamt­leistung in einem Monat mit langer AU ca. 1.600 € (ab Tag 43) ca. 3.490 €*

Brutto-Gewinn

Ohne Krankentagegeld
4.000 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 90 € Tag ab Tag 22)*
4.000 €

Netto in gesunden Monaten

Ohne Krankentagegeld
ca. 2.800 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 90 € Tag ab Tag 22)*
ca. 2.800 €

Einkommen Tage 1–21 bei AU

Ohne Krankentagegeld
0 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 90 € Tag ab Tag 22)*
0 €

Krankentagegeld ab Tag 22 (90 €/Tag × 21 bis Ende Monat)

Ohne Krankentagegeld
0 €
Mit Krankentagegeld (Beispiel 90 € Tag ab Tag 22)*
ca. 1.890 €*

GKV-Krankengeld ab Tag 43

Ohne Krankentagegeld
ca. 1.600 € (ohne Wahltarif: nur wenn Mitgliedschaft mit Krankengeld)
Mit Krankentagegeld (Beispiel 90 € Tag ab Tag 22)*
ca. 1.600 €

Gesamt­leistung in einem Monat mit langer AU

Ohne Krankentagegeld
ca. 1.600 € (ab Tag 43)
Mit Krankentagegeld (Beispiel 90 € Tag ab Tag 22)*
ca. 3.490 €*
Monatliche Lücke ca. 2.800 € (volles Netto) in den ersten 3 Wochen, danach noch ca. 1.200 € Netto-Lücke ohne KTG
6-Monats-Lücke ca. 14.400 € kumuliert (ohne KTG, 6 Monate AU mit Wahltarif ab Tag 43 / vorher alles)

Fazit: Selbstständige sind vom Tag-1-Risiko am stärksten betroffen. Ein Tagessatz von 90 € ab Tag 22 schließt den wichtigsten Teil der Lücke. Zusätzlich kann ein GKV-Wahltarif Krankengeld (§53 SGB V) sinnvoll sein – 3 Jahre Bindung an die Kasse beachten.

Beiträge sind tarifabhängig. Endpreis individuell nach Alter, Gesundheit und Berufsgruppe. Die genannten Werte sind unverbindliche Beispiele.

Hinweise zu den Rechenbeispielen

  • Alle Beispiele sind Näherungswerte auf Basis der Rechengrößen 2025 (Beitrags­bemessungsgrenze 5.512,50 €/Monat, GKV-Krankengeld max. 128,63 €/Tag nach §47 Abs. 6 SGB V).
  • Die konkrete Netto-Berechnung hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer, Zusatzbeiträgen, PKV-Tarif und Zusatzleistungen ab.
  • Tagessatz-Angaben mit Sternchen sind Beispielwerte und kein Angebot im Sinne des §145 BGB. Die tatsächliche Prämie hängt von Alter, Beruf, Karenzzeit, Tarif und Gesundheits­prüfung ab.
  • Bereicherungs­verbot (§200 VVG): Die Summe aus Krankentagegeld, Krankengeld und anderen Lohnersatzleistungen darf dein Netto­einkommen nicht überschreiten.
  • Krankentagegeld ist nach §3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressions­vorbehalt.
  • Ungebundener Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 Nr. 2 GewO. Stand: 16.04.2026.

Dein persönliches Beispiel

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