Wer als Fremd-GF oder Gesellschafter-GF nicht auf eine verbindliche Fortzahlungsregelung im Anstellungsvertrag zurückgreifen kann, steht im Krankheitsfall schnell ohne Einkommen da. Die GmbH ist nicht verpflichtet, freiwillig weiter zu zahlen – und bei Gesellschafterkonflikten kann die Zahlung auch kurzfristig eingestellt werden.
Krankentagegeld ersetzt dir bei Arbeitsunfähigkeit einen festen Tagessatz – unabhängig von der Entscheidung deiner Mitgesellschafter. Typische Tagessätze liegen bei GmbH-GF mit 180.000–250.000 € Brutto bei 250–450 € pro Tag. Bei sehr hohen Einkommen greift das Bereicherungsverbot (§200 VVG): Tagessatz plus andere Lohnersatzleistungen dürfen das Netto nicht übersteigen.
Die Karenzzeit hängt vom Anstellungsvertrag ab. Sieht der Vertrag 6 Wochen Fortzahlung vor, ist Karenz 43 richtig. Sieht er nur 14 Tage oder gar nichts vor, passt Karenz 15 oder 8 – dafür zahlst du höheren Beitrag. Wir prüfen deinen Vertrag und leiten die passende Karenz daraus ab.
Steuerlich bleibt das Krankentagegeld nach §3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – das bedeutet: Deine anderen Einkünfte werden in dem Jahr mit einem höheren Steuersatz belegt. Bei hohen Einkommen ein relevanter Faktor, den wir transparent machen.