Handwerksmeister sind häufig freiwillig gesetzlich versichert und haben damit Anspruch auf Krankengeld ab Tag 43. Das Problem: Die GKV deckelt die Leistung bei 128,63 € pro Tag (2025). Wer mehr verdient, hat ab Woche 7 eine spürbare Netto-Lücke – oft 1.500 bis 2.500 € pro Monat.
Ein privater Krankentagegeld-Tarif mit Karenz 43 stockt genau diese Lücke auf. Der typische Tagessatz liegt bei 50–100 € pro Tag – genug, um die Differenz zwischen GKV-Höchstsatz und dem tatsächlichen Bedarf zu schließen. Das Bereicherungsverbot (§200 VVG) setzt dabei die Obergrenze: Tagessatz plus Krankengeld dürfen dein Netto nicht übersteigen.
Kurze Karenzzeiten sind für selbstständige Handwerker ohne angestellten Status eine Option. Karenz 15 oder 22 passt, wenn der Betrieb die ersten Wochen nicht durch einen Teamleiter überbrücken kann. Karenz 8 kommt selten in Frage – der Preis steigt deutlich.