Krankentagegeld ist für Heilberufe kein Luxus, sondern Praxiserhaltung. Ohne verlässliche Tagessatz-Auszahlung wird ein längerer Ausfall schnell existenzbedrohend – nicht wegen des fehlenden Einkommens, sondern wegen der laufenden Fixkosten der Praxis.
Die Tarifwahl unterscheidet sich deutlich von Angestellten: Karenzzeiten ab Tag 15 oder 22 sind üblich, weil Vertretungsregelungen die ersten beiden Wochen oft überbrücken. Tagessätze zwischen 250 und 450 €* sind bei niedergelassenen Ärzten realistisch, bei Praxisinhabern mit hohen Fixkosten auch höher.
Das Zusammenspiel mit dem Versorgungswerk muss aktiv gestaltet werden. Das KTG deckt die Zeit zwischen Tag 15 und der Feststellung der Berufsunfähigkeit ab – genau dort, wo weder Versorgungswerk noch andere Systeme leisten. Wegen §15 MB/KT (Wegfall bei BU) ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvolle Ergänzung.
Tarifmerkmale, die bei Heilberufen besonders zählen: Infektionsklausel (schnellere Leistung bei bestimmten Infektionen), Wiedereingliederung (stundenweise Rückkehr in die Praxis), Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung bei Praxiserweiterung.