Krankentagegeld zahlt dir bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit einen festen Tagessatz – unabhängig davon, ob ein Auftrag läuft oder nicht. Für Soloselbstständige ist das oft die einzige realistische Einkommensabsicherung für den Fall von Krankheit jenseits der 14-Tage-Grippe.
Die Karenzzeit entscheidet über den Preis und über dein Risiko. Wer einen 3-Wochen-Puffer hat, wählt meist Karenz 22. Wer sofort Geld braucht, geht auf Karenz 8 oder 15 – zahlt dafür aber mehr Beitrag. Wir helfen dir, den richtigen Kompromiss zu finden.
Freiwillig gesetzlich Versicherte können zusätzlich einen Wahltarif Krankengeld (§53 SGB V) abschließen – bindet für 3 Jahre an die Kasse, zahlt aber ab Tag 43. In Kombination mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab Tag 22 deckst du den kritischen Zeitraum sauber ab.