Das Delta zwischen Freelancer-Einkommen und üblichen KTG-Tagessätzen ist besonders hoch. Bei einem Freelancer-Tagessatz von 1.000 € netto entspricht ein realistischer KTG-Tagessatz von 300–400 € rund 70–80 % des Nettoeinkommens – mehr ist wegen Bereicherungsverbot (§200 VVG) nicht zulässig.
Die Karenzzeit liegt meist bei 15 oder 22 Tagen. Karenz 8 ist teuer und bei typischen Freelancern, die mindestens einen Monatspuffer ansparen, oft unnötig. Karenz 43 wird gewählt, wenn mehrere Monate Puffer vorhanden sind – selten der Fall.
Tarifmerkmale, die hier zählen: dynamische Anpassung des Tagessatzes (Freelancer-Tagessätze steigen mit Erfahrung), Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung bei Einkommenssprung, Wiedereingliederung für die schrittweise Rückkehr in Projekte.
Wichtig: Wer schon vor Jahren einen Tarif abgeschlossen hat, sollte den Tagessatz regelmäßig an das aktuelle Einkommen anpassen – viele Tarife aus den 2010ern sind heute unterversichert, weil der Freelancer-Tagessatz seit damals deutlich gestiegen ist.