Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um Krankentagegeld

Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns in Beratungsgesprächen am häufigsten begegnen. Wenn deine Frage nicht dabei ist: Schreib uns per WhatsApp – wir ergänzen die FAQ laufend.

Antworten auf Kernfragen

Was ist Krankentagegeld überhaupt?

Krankentagegeld ist eine private Zusatzversicherung, die dir bei ärztlich bestätigter Arbeitsunfähigkeit einen vorab vereinbarten Tagessatz auszahlt. Rechtsgrundlage ist §192 Abs. 5 VVG. Die Leistung ist Verdienstausfall-Ersatz – du bekommst sie so lange, wie die Arbeitsunfähigkeit besteht (bis Berufsunfähigkeit festgestellt wird).

Wo liegt der Unterschied zwischen Krankengeld (GKV) und Krankentagegeld (privat)?

Krankengeld ist die Sozialleistung deiner gesetzlichen Krankenkasse nach §44 ff. SGB V und greift bei GKV-Pflichtversicherten ab Tag 43 – gedeckelt auf 128,63 € pro Tag (2025). Krankentagegeld ist eine private Versicherungsleistung, die du frei vereinbarst: Tagessatz, Karenzzeit und Bedingungen wählst du selbst. Beides kann sinnvoll kombiniert werden.

Wer braucht überhaupt eine Krankentagegeldversicherung?

Am klarsten: Selbstständige und Freiberufler (kein EFZG-Schutz), privat Versicherte (keine Kassen­leistung nach Tag 42), Gutverdiener in der GKV (Krankengeld-Deckel) und Familien mit einem Hauptverdiener. Angestellte mit durchschnittlichem GKV-Einkommen und solidem Puffer können den Bedarf oft geringer halten.

Wie hoch sollte mein Tagessatz sein?

Faustregel: etwa 70–80 % deines Netto-Monats­einkommens geteilt durch 30 Tage. Das Bereicherungsverbot (§200 VVG) setzt die Obergrenze – Tagessatz plus Krankengeld dürfen dein Netto nicht übersteigen. Bei Selbstständigen mit hohen Praxis­fixkosten darf der Tagessatz höher liegen, weil die Fixkosten mit abgedeckt werden dürfen.

Was bedeutet Karenzzeit?

Die Karenzzeit ist die Wartezeit zwischen Beginn der Arbeitsunfähigkeit und erster Auszahlung. Typische Karenzen sind Tag 8, 15, 22, 29 und 43. Je kürzer die Karenz, desto teurer der Beitrag. Angestellte wählen meist Karenz 43 (passend zum Ende der Lohn­fortzahlung nach §3 EFZG), Selbstständige eher Karenz 15 oder 22.

Warum sind Gesundheitsfragen im Antrag so wichtig?

Nach §19 VVG musst du alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Falschangaben – auch versehentliche – können dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder ihn anficht. Und zwar auch nach Jahren. Im Zweifel vor dem Antrag die eigene Patientenakte beim Arzt anfordern.

Was kostet Krankentagegeld ungefähr?

Der Beitrag hängt von Alter, Beruf, Tagessatz, Karenzzeit und Gesundheitsprüfung ab. Beispielhafte Bandbreiten aus unserer Praxis: 20–40 €* pro Monat für Angestellte mit 50 € Tagessatz ab Tag 43; 60–120 €* pro Monat für Selbstständige mit 150 € Tagessatz ab Tag 22; 100–250 €* pro Monat für Heilberufe mit 400 € Tagessatz ab Tag 15. Beispielwerte – kein Angebot.

Ab welchem Tag zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Ab dem Tag, der auf deine gewählte Karenzzeit folgt. Bei Karenz 43 also ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung: ärztlich bestätigte, vollständige Arbeitsunfähigkeit. Rückwirkende Krankschreibungen werden meist nicht anerkannt – die Karenz beginnt mit dem Datum der ärztlichen AU-Bescheinigung.

Was passiert, wenn bei mir Berufsunfähigkeit festgestellt wird?

Nach §15 Abs. 1 b MB/KT 2009 endet das Krankentagegeld, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird (≥ 50 % AU auf unabsehbare Zeit). Der Bundesgerichtshof hat das in IV ZR 163/09 bestätigt. Deshalb ist eine ergänzende Berufsunfähigkeits­versicherung so wichtig – beide Bausteine schließen unterschiedliche Phasen ab.

Was passiert mit meinem Tarif, wenn ich von der PKV zurück in die GKV wechsle?

Deine Krankentagegeld­versicherung ist eine eigenständige nicht-substitutive Zusatzversicherung nach §178a VVG – sie bleibt beim Wechsel der Krankenvoll­versicherung bestehen. Sinnvoll ist oft eine Anpassung von Karenz und Tagessatz, weil in der GKV ab Tag 43 das gesetzliche Krankengeld dazu kommt (Bereicherungs­verbot).

Kann ich Krankentagegeld steuerlich absetzen?

Beiträge zur Krankentagegeldversicherung sind nach §10 EStG als sonstige Vorsorge­aufwendungen begrenzt abziehbar – oft bereits durch Krankenversicherungs­beiträge ausgeschöpft. Die Auszahlung des Krankentagegeldes ist nach §3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressions­vorbehalt. Details klärt am besten dein Steuerberater.

Ist Krankentagegeld für Selbstständige Pflicht?

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Krankentagegeldversicherung – weder für Selbstständige noch für Angestellte. Aber: Wer als Selbstständige keinen Wahltarif Krankengeld und keine private Krankentagegeld­versicherung hat, steht im Krankheitsfall unter Umständen ohne jeden Lohnersatz da.

Was ist ein GKV-Wahltarif Krankengeld?

Der Wahltarif Krankengeld nach §53 SGB V ist ein Zusatzangebot der gesetzlichen Krankenkasse für freiwillig Versicherte (meist Selbstständige). Er liefert Krankengeld ab Tag 43, dafür bindest du dich 3 Jahre an diese Kasse. Sinnvoll in Kombination mit einer privaten Krankentagegeld­versicherung ab Tag 22 oder früher.

Gibt es Krankentagegeld mit vereinfachter Gesundheits­prüfung?

Ja. Manche Versicherer bieten Tarife mit nur einer zentralen Gesundheits­frage oder stark reduziertem Fragenkatalog. Diese Tarife haben meist höhere Beiträge und Caps beim Tagessatz (z. B. max. 90 € oder 200 € pro Tag), dafür niederschwelligen Zugang – oft die einzige realistische Option für Vorerkrankte.

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