Die Logik ist klar: Nach der gesetzlichen Lohnfortzahlung springt bei dir keine Kasse ein. Das Krankentagegeld ist der vertragliche Ersatz dafür – du zahlst einen Beitrag, bekommst im Krankheitsfall einen festen Tagessatz. Je nach Bruttogehalt liegt der realistische Tagessatz zwischen 150 und 300 €* pro Tag.
Die Karenzzeit sollte bei Karenz 43 liegen – exakt passend zum Ende der Lohnfortzahlung. Kürzere Karenzen sind bei Angestellten meist unnötig, weil dein Arbeitgeber die ersten 6 Wochen ohnehin übernimmt. Überversicherung durch Doppelzahlung ist nach §200 VVG nicht zulässig.
Wichtig ist die Nachversicherungsgarantie: Dein Gehalt wächst, dein Tagessatz muss mitwachsen. Tarife aus den 2010er-Jahren sind heute oft unterversichert. Die Dynamik-Option hält den Tagessatz automatisch auf Kurs – meist 5 % jährlich ohne neue Gesundheitsprüfung.
Die Schnittstelle zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist zentral. Nach §15 MB/KT endet dein Krankentagegeld, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird (BGH IV ZR 163/09). Die BU übernimmt – aber nur, wenn du eine hast. Wir prüfen mit dir, ob beide Bausteine sauber zusammenspielen.